Gefährdungsbeurteilung



  • Zur Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen können unterschiedliche Beurteilungsinstrumente (Checkliste, Befragung, Analyseworkshop) einzeln oder kombiniert eingesetzt werden.

  • Bei der Zusammenstellung der Beurteilungsinstrumente hat sich eine Kombination aus Mitarbeiterbefragung und Analyseworkshop bewährt.

  • Für die Prüfung einer nach §5 ArbSchG konformen Umsetzung hat der Verbund GDA (Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie: Verbund aus Unfallkassen, Vertretern für Arbeitssicherheit von Bund und Ländern sowie  Sozialpartnern) zahlreiche Handreichungen zur praktischen Umsetzung herausgegeben.

Zusammengefasst dargestellt finden Sie verlinkt auf dieser Website:

  1. Checkliste: "Prüfkriterien der Aufsichtsbehörde"
  2. Checkliste: "Prozessqualität der Gefährdungsbeurteilung"

 

§5 ArbSchG zur Fürsorgepflicht des Arbeitgebers

(1) Der Arbeitgeber hat durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind.

(2) Der Arbeitgeber hat die Beurteilung je nach Art der Tätigkeiten vorzunehmen. Bei gleichartigen Arbeitsbedingungen ist die Beurteilung eines Arbeitsplatzes oder einer Tätigkeit ausreichend.

(3) Eine Gefährdung kann sich insbesondere ergeben durch…(1.-5.)

6. psychische Belastungen bei der Arbeit.

Quelle: http://www.gda-psyche.de/DE/Handlungshilfen/Gefaehrdungsbeurteilung/inhalt.html

Zur Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen können unterschiedliche Messinstrumente einzeln oder kombiniert eingesetzt werden.

 

„Die Moderation von Analyseworkshops verlangt Kenntnisse
und Fingerspitzengefühl vom Moderator für ein aus Mitarbeitersicht sensibles Thema.“

 

Bitte nutzen Sie die ANFRAGE als Kontaktmöglichkeit, wenn Sie sich für eine Gefährdungsbeurteilung interessieren.